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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Primex Europe, Dagmar
Mohaupt.
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher i. S. der Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird,
ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche
Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. der
Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen
oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. der Geschäftsbeziehungen
sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen
sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben
im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Das gilt auch für
die Druckqualität aus bereit gestellten Druckerprofilen.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich,
die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt,
das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb
von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme
kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware
an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem
Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich
bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche
Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann
mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht
von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines
kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der
Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege
bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und
dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per
E-Mail zugesandt.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das
Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind,
hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter
auf die Ware, etwa im Wege einer Pfändung, sowie etwaige
Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich
mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung
einer Pflicht nach Ziffern 3 und 4 dieser Bestimmung vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm
durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der
Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir
behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald
der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer
erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine
Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben
wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum
Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 4 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht für Verträge, die unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden,
ein Widerrufsrecht zu. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel,
die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen
einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige
körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt
werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe,
Telekopien, E-Mail sowie Rundfunk-, Tele- und Mediendienste.
1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss
des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von
zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf
muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder
durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären;
zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der
Widerruf ist gegenüber der Primex Displays ltd. GmbH zu
erklären.
2. Wir behalten uns vor, die Ware erst nach Ablauf der Widerrufsfrist
zu liefern.
3. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts
zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket
versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei
Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu
50,00 Euro der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte
Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert
von über 50,00 Euro hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung
nicht zu tragen.
4. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu
leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam
prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung
hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehrt
als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
§ 5 Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ist der Nettopreis ab Werk.
Der Mindestbestellwert beträgt 50.00 Euro, für Aufträge
bis 100,00 Euro gilt ein Zuschlag von 6.50 Euro. Beim Versendungskauf
wird gegenüber Verbrauchern eine Versandkostenpauschale
in Höhe von 4,50 Euro bis 31 kg Warengewicht, 20,00 Euro
für 32 kg bis 99,99 kg Warengewicht und 26,00 Euro ab 100,00
kg Warengewicht erhoben. Gegenüber Unternehmern werden die
Versandkosten nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der
Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung oder Eurocard
und Visa-Card leisten.
2. Die Zahlung hat innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzug oder binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 %
Skonto zu erfolgen. Nach Ablauf von 15 Tagen ab Rechnungsdatum
kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während
des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz
zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die
Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Bei den ersten 5 Bestellungen bitten wir unsere Neu Kunden
um Vorauskasse mit Abzug von 2% Skonto
4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch
uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht
nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
§ 6 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware
mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung
der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt
auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften
Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der
Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug
der Annahme ist.
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